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Alfons Strupp

Staplerschein in Wittlich – Gabelstapler-Führerschein über unsere Schulungspartner

Schulungen über unsere Partner – für Einzelpersonen und Unternehmen aus Wittlich, Trier und der Region.

Gemeinsam mit unseren Schulungspartnern THULA GmbH und der Fahrschule Daniel Reinemann vermitteln wir die Ausbildung zum sicheren Führen von Gabelstaplern. Die Schulungen richten sich an Einzelpersonen und Unternehmen aus Wittlich, Trier und der Region.

Neben den regulären Schulungsterminen können auch individuelle Termine angefragt werden. Die Ausbildung ist sowohl an unserem Standort als auch direkt bei Ihnen im Unternehmen möglich – insbesondere bei größeren Teilnehmergruppen.

Ablauf Gabelstapler-Führerschein

Ausbildung mit unseren Partnern THULA GmbH und Fahrschule Daniel Reinemann

Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit unserer Partner THULA GmbH und der Fahrschule Daniel Reinemann. Die Schulung orientiert sich an den geltenden DGUV-Vorgaben und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Inhalte sowie eine abschließende Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis.

Staplerschein in Wittlich für Trier und Umgebung

Sie möchten einen Staplerschein machen und kommen aus Trier, Wittlich oder der umliegenden Region? Über unsere Schulungspartner vermitteln wir regelmäßig die Ausbildung zum Führen von Gabelstaplern. Die Schulungen richten sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen, die Mitarbeitende qualifizieren lassen möchten.

Neben regulären Schulungsterminen können auch individuelle Termine vereinbart werden. Für Unternehmen mit mehreren Teilnehmern sind je nach Absprache außerdem Schulungen direkt im Betrieb möglich. Gerne klären wir mit Ihnen, welcher Termin und welche Schulungsform zu Ihrem Bedarf passen.

FAQ „Staplerschein machen“

Sie haben Fragen zum Staplerschein?

Vielleicht finden Sie die passende Antwort bereits unter diesen häufig gestellten Fragen zu unserem Service. Nicht fündig geworden? Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich.

Möchten Sie innerhalb eines Betriebs mit Flurförderfahrzeugen wie Gabelstaplern arbeiten, wird ein entsprechender Nachweis über Ihre Befähigung nötig. Bei dieser handelt es sich um den sogenannten Staplerschein (auch Gabelstaplerführerschein oder Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge genannt).

Für Fahrten mit einem Gabelstapler auf öffentlichen Straßen gelten zusätzlich die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Die Fahrerlaubnisklasse L umfasst unter anderem Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Je nach Fahrzeug und Einsatz können weitere straßenverkehrsrechtliche Voraussetzungen gelten.

Die Kosten für den Staplerschein inklusive theoretischer und praktischer Ausbildung sowie abschließender Prüfung sind abhängig von der Dauer des Kurses. Die Dauer des Kurses ist wiederum abhängig von der Gruppengröße und den jeweiligen Vorkenntnissen des Teilnehmers. Gerne können Sie uns kontaktieren, damit wir die Kosten für Ihre Ausbildung individuell berechnen können.

Der Ausbildungsnachweis für den Staplerschein hat grundsätzlich kein festes Ablaufdatum. Für den betrieblichen Einsatz reicht der Nachweis allein jedoch nicht aus. Der Arbeitgeber muss den Fahrer für das selbstständige Führen von Flurförderzeugen schriftlich beauftragen. Zusätzlich sind eine betriebs- und gerätespezifische Einweisung sowie regelmäßige Unterweisungen erforderlich. Die Wiederholungsunterweisung sollte spätestens innerhalb eines Jahres erfolgen und kann durch geeignete, qualifizierte Personen im Unternehmen oder durch externe Fachkräfte durchgeführt werden.

Ja, unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für den Staplerschein tatsächlich übernommen bzw. erstattet werden. In einem Angestelltenverhältnis wird der Erwerb des Gabelstapler-Führerscheins in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Abseits dessen bieten auch die Agentur für Arbeit und mehrere Bildungsträger eine (teilweise) Kostenerstattung an.

Wir bieten an unserem Standort in Wittlich mehrmals im Jahr feste Termine für die Ausbildung zum Staplerfahrer an. Sollten Sie diese nicht wahrnehmen können und/oder mit mehreren Mitarbeitern teilnehmen wollen, sind auch individuelle Terminabsprachen möglich. Kontaktieren Sie uns dazu gerne über das entsprechende Kontaktfeld, per Mail oder telefonisch.

Nicht automatisch. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung benötigt der Fahrer zusätzlich eine Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten und die konkret eingesetzten Flurförderzeuge. Für das selbstständige Führen muss der Arbeitgeber den Fahrer außerdem schriftlich beauftragen. Erst Ausbildung, betriebliche Einweisung und Beauftragung zusammen schaffen die Voraussetzungen für den selbstständigen Einsatz im Betrieb.

Wir freuen uns auf Sie

Schulungsformular

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